Im Februar 2020 hielt Rinaldo Strauß, stellvertretender Geschäftsführer des Landesverbandes, zwei Vorträge. Am 5. Februar sprach er auf Einladung des AStA der Uni Frankfurt a. M. zu dem Thema “Die zweite Schuld – zur Kontinuität des Antiziganismus nach dem Nationalsozialismus” und am 11. Februar war er in Rodheim v.d.H. auf Einladung der Gruppe “Männer am Kamin” mit dem Thema “Wie Zigeunerbilder und Vorurteile einen Völkermord möglich machen können”.
Die historischen Vorträge betrachten die Entwicklung der Ausgrenzung von Sinti und Roma seit dem 14. Jahrhundert, jedoch zeigen sie auch die Widerstände insbesondere durch die Bürgerrechtsbewegung seit den 1980er Jahren.
Rinaldo Strauß betonte in seinem Vortrag in Frankfurt: “Auschwitz ist für mich nicht nur ein geschichtliches Ereignis, sondern auch die Erinnerung an Verwandte, an engste Angehörige, denen die Nazis ihre Rechte und ihr Leben genommen haben. Man muss verstehen, beziehungsweise wissen, dass es keinen Angehörigen unserer Minderheit gibt, der nicht vom Völkermord betroffen ist. ”
Die Grundlage dieses Völkermordes waren Vorurteile, die seit Jahrhunderten in der Gesellschaft weitergegeben wurden und werden. Vorurteile, die auch nach dem Ende des Nationalsozialismus nicht verschwanden.
Vielmehr fand sich, so Strauß in seinem Vortrag “Die zweite Schuld”, eine “personelle Kontinuität” von Verantwortlichen und zusätzlich wurde mit gängigen “Zigeunerbildern” nicht gebrochen. Dies führte dazu, dass bis 1982 der Völkermord an den Sinti und Roma nicht offiziell anerkannt wurde. Beispielhaft zeigte Rinaldo Strauß dies an dem skandalösen BGH- Urteil von 1956. Gegen dieses Unrecht kämpfte die Bürgerrechtsbewegung seit den 1980er Jahren und hat, wie Rinaldo Strauß in seinem Vortrag zeigte, seither bedeutende Veränderungen bewirkt.