Vorträge des Landesverbandes im Februar

Im Feb­ru­ar 2020 hielt Rinal­do Strauß, stel­lvertre­tender Geschäfts­führer des Lan­desver­ban­des, zwei Vorträge. Am 5. Feb­ru­ar sprach er auf Ein­ladung des AStA der Uni Frank­furt a. M. zu dem The­ma “Die zweite Schuld – zur Kon­ti­nu­ität des Antizigan­is­mus nach dem Nation­al­sozial­is­mus” und am 11. Feb­ru­ar war er in Rod­heim v.d.H. auf Ein­ladung der Gruppe “Män­ner am Kamin” mit dem The­ma “Wie Zige­uner­bilder und Vorurteile einen Völk­er­mord möglich machen kön­nen”.

Die his­torischen Vorträge betra­cht­en die Entwick­lung der Aus­gren­zung von Sin­ti und Roma seit dem 14. Jahrhun­dert, jedoch zeigen sie auch die Wider­stände ins­beson­dere durch die Bürg­er­rechts­be­we­gung seit den 1980er Jahren.

Rinal­do Strauß betonte in seinem Vor­trag in Frank­furt: “Auschwitz ist für mich nicht nur ein geschichtlich­es Ereig­nis, son­dern auch die Erin­nerung an Ver­wandte, an eng­ste Ange­hörige, denen die Nazis ihre Rechte und ihr Leben genom­men haben. Man muss ver­ste­hen, beziehungsweise wis­sen, dass es keinen Ange­höri­gen unser­er Min­der­heit gibt, der nicht vom Völk­er­mord betrof­fen ist. ”

Die Grund­lage dieses Völk­er­mordes waren Vorurteile, die seit Jahrhun­derten in der Gesellschaft weit­ergegeben wur­den und wer­den. Vorurteile, die auch nach dem Ende des Nation­al­sozial­is­mus nicht ver­schwan­den.

Vielmehr fand sich, so Strauß in seinem Vor­trag “Die zweite Schuld”, eine “per­son­elle Kon­ti­nu­ität” von Ver­ant­wortlichen und zusät­zlich wurde mit gängi­gen “Zige­uner­bildern” nicht gebrochen. Dies führte dazu, dass bis 1982 der Völk­er­mord an den Sin­ti und Roma nicht offiziell anerkan­nt wurde. Beispiel­haft zeigte Rinal­do Strauß dies an dem skan­dalösen BGH- Urteil von 1956. Gegen dieses Unrecht kämpfte die Bürg­er­rechts­be­we­gung seit den 1980er Jahren und hat, wie Rinal­do Strauß in seinem Vor­trag zeigte, sei­ther bedeu­tende Verän­derun­gen bewirkt.

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