Der Verband

Der Ver­band deutsch­er Sin­ti und Roma, Lan­desver­band Hes­sen, wurde 1980/1981 als Inter­essen­vertre­tung der in Hes­sen leben­den deutschen Sin­ti und Roma gegrün­det und ist gemein­nützig anerkan­nt.

Der Ver­band ver­tritt die Inter­essen der nationalen Min­der­heit der Sin­ti und Roma in Hes­sen. Hier­für berät der Lan­desver­band Ange­hörige der Min­der­heit in sozialen und bürg­er­rechtlichen Fra­gen und unter­stützt diese in der Vertre­tung ihrer Rechte.

Wichtige Erfolge der bun­desweit­en Bürg­er­recht­sar­beit der Ver­bände und des Zen­tral­rates sind die Anerken­nung des Völk­er­mordes im März 1982, die Anerken­nung als nationale Min­der­heit und die Anerken­nung des deutschen Romanes als nationale Min­der­heit­en­sprache 1998 sowie der hes­sis­che Staatsver­trag, der zum 1. Jan­u­ar 2018 in Kraft trat.

Im Zen­trum der aktuellen Ver­band­sar­beit liegt die gesellschaftliche Aufk­lärung über die Ver­fol­gungs­geschichte der deutschen Sin­ti und Roma und die Entste­hung und For­men von gesellschaftlichem Antizigan­is­mus.

Ziel ist der Abbau von Vorurteilen der Mehrheits­bevölkerung gegenüber den Sin­ti und Roma. Aufk­lärung heißt für den Lan­desver­band, die Ursachen des Antizigan­is­mus und dessen Wirkun­gen in das öffentliche Bewusst­sein zu brin­gen. Die Ver­fol­gungs­geschichte wirkt bis heute nach und besitzt Fol­gen für den All­t­ag von Sin­ti und Roma als auch Nicht-Sin­ti/Ro­ma. Die Ver­fol­gungs­geschichte und gesellschaftlich­er Antizigan­is­mus prä­gen bis heute den Umgang miteinan­der. Daher ist die indi­vidu­elle Förderung von Ange­höri­gen der Min­der­heit eben­so wichtig wie die Ver­mit­tlung von Wis­sen über die Ver­fol­gungs­geschichte der Sin­ti und Roma sowie den gesellschaftlichen Antizigan­is­mus.

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