Die Anerkennung der deutschen Sinti und Roma als nationale Minderheit ist ein Erfolg der Bürgerrechtsarbeit.
Die Anerkennung als eine von vier deutschen nationalen Minderheiten — neben den deutschen Sinti und Roma sind das die Friesen, die Sorben und die dänische Minderheit — erfolgte durch die Unterzeichnung des Europäischen Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten am 11. Mai 1995. Das am 10. September 1997 ratifizierte Übereinkommen ist seit 1. Februar 1998 in Kraft.
Damit hat sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen einzuleiten, um die Angehörigen der nationalen Minderheiten einerseits vor Diskriminierungen zu schützen und andererseits um sie zu fördern.
Ein weiteres wichtiges Abkommen zur Anerkennung der Minderheit ist die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen. Sie wurde am 5. November 1992 vom Europarat gezeichnet und trat 1998 in Kraft. Das Romanes der deutschen Sinti und Roma wurde mit der Charta unter Schutz gestellt.
In Hessen wurden zuerst mit der Rahmenvereinbarung von 2014 und dann mit dem 2017 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Hessischen Landesverband Deutscher Sinti und Roma Vereinbarungen zur Umsetzung getroffen.