Info: Neue „Ewige Ruhe“ Bund-Länder Regelung

Es gibt eine neue Rege­lung für die „ewi­ge Ruhe“. Die bun­des­wei­te Rege­lung für die „ewi­ge Ruhe“ von Ver­folg­ten im Natio­nal­so­zia­lis­mus gilt seit Dezem­ber 2018. Unse­re hes­si­sche Rege­lung von 2016 wur­de von die­ser ersetzt und gilt nicht mehr. Die Grä­ber blei­ben aber geschützt. 

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­det Ihr hier.

 

 

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