Info: Neue „Ewige Ruhe“ Bund-Länder Regelung

Es gibt eine neue Regelung für die „ewige Ruhe“. Die bun­desweite Regelung für die „ewige Ruhe“ von Ver­fol­gten im Nation­al­sozial­is­mus gilt seit Dezem­ber 2018. Unsere hes­sis­che Regelung von 2016 wurde von dieser erset­zt und gilt nicht mehr. Die Gräber bleiben aber geschützt.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­et Ihr hier.

 

 

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