Information über Hilfen in der Corona-Krise

Die nach­fol­gen­de Über­sicht ori­en­tiert sich an den aktu­el­len gesetz­li­chen Rege­lun­gen vom 31.03.2020 in Hes­sen und erhebt kei­nen Anspruch auf Voll­stän­dig­keit und Fehlerfreiheit. 

Für Selb­stän­di­ge und Unternehmer:

Selbst­stän­di­ge und Unter­neh­mer, die Ver­dienst­aus­fäl­le durch die Coro­na-Kri­se haben und dadurch in eine Not­la­ge gera­ten sind, kön­nen einen Zuschuss vom Staat erhalten:

Die Zuschüs­se gibt es in der Höhe bis zu 10.000 Euro für Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler, Klein­un­ter­neh­mer und Unter­neh­mer mit bis zu 5 Mit­ar­bei­tern. Für Unter­neh­men zwi­schen 5 und 10 Beschäf­tig­te sind bis zu 20.000 Euro und bei 10 bis 50 Beschäf­tig­ten sogar bis zu 30.000 Euro möglich. 

Die Anträ­ge für die Zuschüs­se für Gewer­be­trei­ben­de in Hes­sen kön­nen nur hier beim Regie­rungs­prä­si­di­um Kas­sel gestellt werden.

Dazu kön­nen Sie sich unter der Tele­fon­num­mer 0561 1060 bera­ten lassen. 

Bei dem Antrag könn­ten Sie sich durch eine sach­kun­di­ge Per­son in Ihrem Umfeld vor Ort bera­ten las­sen, die Erfah­run­gen mit Finan­zen und dem Inter­net hat. 

Ergän­zung: Kul­tur­schaf­fen­de und Künst­ler fin­den hier eine aktu­el­le Über­sicht über Unterstützungsmöglichkeiten.

Dar­über hin­aus kann das Bun­des­land Hes­sen Frei­be­ruf­ler und Unter­neh­men mit Kre­di­ten zu rela­tiv güns­ti­gen Kon­di­tio­nen unter­stüt­zen. Dazu gibt es eine Bera­tung bei der WI Bank: 

Post­adres­se: Wirt­schafts- und Infra­struk­tur­bank Hes­sen, 60297 Frank­furt am Main

Tel. 0611 774‑7333 (8 bis 18 Uhr) 

Inter­net: https://www.wibank.de/wibank/corona

Email: foerderberatunghessen@wibank.de

Für Unter­neh­men gibt es dar­über hin­aus ver­ein­fach­te Mög­lich­kei­ten zur Bean­tra­gung von Kurz­ar­beit für ihre Beschäftigten. 

Bei Sozi­al­leis­tun­gen:

Die­je­ni­gen, die bereits vor der Coro­na-Kri­se Leis­tun­gen vom Job­cen­ter, Sozi­al­hil­fe oder Grund­si­che­rung im Alter erhal­ten haben, für die gibt es im Moment kei­ne grö­ße­ren Ände­run­gen.

Es gibt aber einen erleich­ter­ten Zugang für die Leis­tun­gen vom Job­cen­ter, Sozi­al­hil­fe oder Grund­si­che­rung im Alter:

Wer ab dem 1. März bis ein­schließ­lich zum 30. Juni 2020 einen Neu­an­trag auf Sozi­al­leis­tun­gen stellt, für den ent­fällt für die ers­ten 6 Mona­te die Ver­mö­gens­prü­fung, wenn erklärt wird, dass kein erheb­li­ches Ver­mö­gen ver­füg­bar ist. 

Und in den ers­ten 6 Mona­ten des Leis­tungs­be­zugs wer­den die Aus­ga­ben für Mie­te und Hei­zung in tat­säch­li­cher Höhe anerkannt.

Fami­li­en, die kei­ne Sozi­al­leis­tun­gen erhal­ten und ein gerin­ges Ein­kom­men haben, kön­nen erleich­tert einen Kin­der­zu­schlag bei der Fami­li­en­kas­se der Bun­des­agen­tur für Arbeit (Tel. 0800 4 555530) bean­tra­gen. Bei Neu­an­trä­gen ist aktu­ell nur noch das Ein­kom­men des letz­ten Monats (anstel­le des letz­ten hal­ben Jah­res) entscheidend. 

Für Mie­ter:

Wegen Miet­schul­den aus dem Zeit­raum vom 1. April bis 30. Juni 2020 dür­fen Ver­mie­ter das Miet­ver­hält­nis nicht kün­di­gen, sofern die Miet­schul­den auf den Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Kri­se beru­hen. Aller­dings müs­sen die Mie­ten zu einem spä­te­ren Zeit­punkt nach­ge­zahlt wer­den inklu­si­ve Verzugszinsen. 

Bei hohen Sonderausgaben: 

Wer Son­der­aus­ga­ben wie z. B. zur Til­gung von Kre­di­ten oder Ver­si­che­rungs­bei­trä­ge bezah­len muss, kann der­zeit unter Umstän­den einen min­des­tens drei­mo­na­ti­gen Zah­lungs­auf­schub erhal­ten. Dies gilt für Ver­si­che­run­gen, die vor dem 8. März abge­schlos­sen wur­den sowie für Dar­le­hens­ver­trä­ge, die vor dem 15. März ver­ein­bart wur­den. Wich­tig: Die Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen blei­ben natür­lich – wer jetzt nicht bezah­len kann, wird das spä­ter nach­ho­len müssen. 

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