Am 22.11.2017 schloss das Land Hessen erstmals einen Staatsvertrag mit dem Landesverband, der zunächst bis 31. Dezember 2022 lief. Hessen folgte damit als drittes Bundesland auf Schleswig-Holstein, wo die nationale Minderheit Deutscher Sinti und Roma seit 2012 Verfassungsrang besitzt, und auf Baden-Württemberg, dessen Landtag 2013 einen Staatsvertrag mit dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma Baden-Württemberg abgeschlossen hat.
Der Staatsvertrag hält die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe der Minderheit der Deutschen Sinti und Roma in den Bereichen des wirtschaftlichen, sozialen, politischen und kulturellen Lebens als Ziel der Hessischen Landesregierung fest.
Der Staatsvertrag beinhaltet auch die Einrichtung eines gemeinsamen Gremiums zwischen Landesregierung und Verband, dessen Aufgaben die regelmäßige Evaluierung der Umsetzung der Ziele des Staatsvertrags und der Austausch über aktuelle Fragestellungen der Minderheit und der Mehrheit sind.
Im Mai 2022 wurde durch den hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier und den Vorsitzenden des hessischen Landesverbandes Adam Strauß ein zweiter, anschließender Staatsvertrag unterzeichnet, der im gleichen Jahr auch vom Landtag beschlossen wurde. Dieser ist seit 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit von zehn Jahren.