Staatsvertrag mit dem Land Hessen

Am 22.11.2017 schloss das Land Hes­sen erst­mals einen Staatsver­trag mit dem Lan­desver­band, der zunächst bis 31. Dezem­ber 2022 lief. Hes­sen fol­gte damit als drittes Bun­des­land auf Schleswig-Hol­stein, wo die nationale Min­der­heit Deutsch­er Sin­ti und Roma seit 2012 Ver­fas­sungsrang besitzt, und auf Baden-Würt­tem­berg, dessen Land­tag 2013 einen Staatsver­trag mit dem Lan­desver­band Deutsch­er Sin­ti und Roma Baden-Würt­tem­berg abgeschlossen hat.

Der Staatsver­trag hält die Förderung der gle­ich­berechtigten Teil­habe der Min­der­heit der Deutschen Sin­ti und Roma in den Bere­ichen des wirtschaftlichen, sozialen, poli­tis­chen und kul­turellen Lebens als Ziel der Hes­sis­chen Lan­desregierung fest.

Der Staatsver­trag bein­hal­tet auch die Ein­rich­tung eines gemein­samen Gremi­ums zwis­chen Lan­desregierung und Ver­band, dessen Auf­gaben die regelmäßige Evaluierung der Umset­zung der Ziele des Staatsver­trags und der Aus­tausch über aktuelle Fragestel­lun­gen der Min­der­heit und der Mehrheit sind.

Im Mai 2022 wurde durch den hes­sis­chen Min­is­ter­präsi­den­ten Volk­er Bouffi­er und den Vor­sitzen­den des hes­sis­chen Lan­desver­ban­des Adam Strauß ein zweit­er, anschließen­der Staatsver­trag unterze­ich­net, der im gle­ichen Jahr auch vom Land­tag beschlossen wurde. Dieser ist seit 2023 in Kraft und hat eine Laufzeit von zehn Jahren.