Presseinformation vom 17. Juni 2015

Termin beim Bundesrat am 19. Juni 2015 um 14:30 Uhr
Sinti- und Roma-Familien stehen überall in Deutschland zunehmend vor dem Problem, dass die Grabstätten ihrer Angehörigen, zu denen die verstorbenen Überlebenden des Holocaust gehören, aufgrund abgelaufener Fristen (Ruhezeiten) nach den üblichen Friedhofsordnungen endgültig beseitigt werden. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma mit seinen angeschlossenen Landesverbänden fordert schon seit längerem vom Bund und von den Ländern eine gesetzliche Regelung in Form einer „ewigen Ruhe“.
Adam Strauß, der Vorsitzende des Landesverbands Hessen, wird am kommenden Freitag bei dem Gespräch im Bundesrat, unter Leitung des Hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier, dabei sein.
Der Landesvorsitzende Adam Strauß steht nach Ende des Gesprächs am 19. Juni 2015 um 14:30 vor dem Bundesrat, Leipziger Straße 3–4, in Berlin für Fragen der Journalisten zur Verfügung.
Der Verband Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen hat mit der Hessischen Landesregierung schon im März 2014 eine Rahmenvereinbarung geschlossen, die in Artikel 10 festschreibt:„Die Hessische Landesregierung appelliert vor dem Hindergrund der Verfolgungsmaßnahmen und des Völkermords an den Sinti und Roma an die Friedhofsträger, Rücksicht auf die besonderen Belange der betroffenen Familien zu nehmen, insbesondere im Hinblick auf die Zulassung der Bestattung in Grüften. Hinsichtlich der in Zukunft ablaufenden Ruhefristen, sucht die Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem Landesverband nach einer Lösung, die dem Charakter der Gräber als Stätten der historischen Erinnerung entspricht.“
Etwa 320 Gräber in Hessen sind uns bekannt. Die Erhaltung dieser Grabstätten ist für die Menschen der nationalen Minderheit deutscher Sinti und Roma Teil ihrer kulturellen Identität; sie können hier auch der Verstorbenen des Völkermords, für die es keine Gräber gibt, gedenken. Bisher haben nur die Städte Hanau und Marburg für diese Grabstätten von NS-Überlebenden Sinti und Roma auf ihren Friedhöfen ein „ewiges Ruherecht“ in ihren Friedhofssatzungen verankert.
Vor dem Hintergrund der Zusagen von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig und Bundesinnenminister Thomas de Maizière, eine Ergänzung des „Gesetzes zu dem Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten“ (BT-Drucksache 13/6912) positiv zu prüfen, soll der Bundesrat in seiner Sitzung am 19. Juni 2015 eine entsprechende Entschließung verabschieden.
Die Umsetzung der bundesweit geltenden Regelung erfolgt dann durch die jeweiligen Bundesländer.