Hessen stärkt den Minderheitenschutz

Zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma

Wiesbaden und Darmstadt, 22.11.2017

Bild: Hes­sis­che Staatskan­zlei

Am heuti­gen Mittwoch hat der Hes­sis­che Land­tag erst­mals einen Staatsver­trag mit dem Lan­desver­band beschlossen. Hes­sen fol­gt damit als drittes Bun­des­land auf Schleswig-Hol­stein, wo die nationale Min­der­heit Deutsch­er Sin­ti und Roma seit 2012 Ver­fas­sungsrang besitzt, und auf Baden-Würt­tem­berg, dessen Land­tag 2013 einen Staatsver­trag mit dem Lan­desver­band Deutsch­er Sin­ti und Roma Baden-Würt­tem­berg abgeschlossen hat.

Der Staatsver­trag bein­hal­tet auch die Ein­rich­tung eines gemein­samen Gremi­ums zwis­chen Lan­desregierung und Ver­band, dessen Auf­gaben die regelmäßige Evaluierung der Umset­zung der Ziele des Staatsver­trags und der Aus­tausch über aktuelle Fragestel­lun­gen der Min­der­heit und der Mehrheit sind.

„Wir bedanken uns beim Land Hes­sen, dass es heute zur Unterze­ich­nung des Staatsver­trages kommt, für den wir lange Zeit gekämpft haben. Er bedeutet für uns eine Sicher­heit, dass wir unsere wichtige Arbeit uneingeschränkt fort­führen kön­nen, ger­ade in der heuti­gen Zeit, in der der Recht­spop­ulis­mus in unserem Land wieder an Zulauf gewon­nen hat”, erk­lärte Adam Strauß, Vor­sitzen­der des Lan­desver­ban­des, bere­its am 6. Sep­tem­ber anlässlich der Ver­trag­sun­terze­ich­nung in Wies­baden.