Heute vor 40 Jahren, am 17. März 1982, lud der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt Vertreter*innen der deutschen Sinti und Roma zu sich in das Kanzleramt in Bonn ein. Im Anschluss wurde das folgende Statement veröffentlicht:
„Den Sinti und Roma ist durch die NS-Diktatur schweres Unrecht zugefügt worden. Sie wurden aus rassischen Gründen verfolgt. Diese Verbrechen haben den Tatbestand des Völkermords erfüllt.“
Helmut Schmidt, 17. März 1982
Mit diesen Worten erkannte der damalige Bundespräsident Helmut Schmidt erstmalig den Völkermord an den Sinti und Roma offiziell für die deutsche Bundesregierung an. 37 Jahre hat es nach Ende des Zweiten Weltkrieges gedauert, bis das Leid unserer Minderheit von der Bundesregierung anerkannt wurde. Vorangegangen waren harte Kämpfe der Bürgerrechtsbewegung gegen eine fehlende Entschädigung und eine weitergehende Diskriminierung sowie für die Anerkennung des nationalsozialistischen Völkermordes an den Sinti und Roma. Noch 1956 urteilte der Bundesgerichtshof, dass Sinti und Roma nicht aus rassistischen Gründen verfolgt wurden. Lange wurde dies noch so juristisch angewendet und es dauerte bis 2016, dass sich die Präsidentin des Bundesgerichtshof für dieses Urteil entschuldigte. Auch gesellschaftlich wurden Sinti und Roma nicht als Opfergruppe wahrgenommen und die Kontinuitäten der Diskriminierung zu wenig in Frage gestellt.
Aus diesem Grund waren die Worte Helmut Schmidts so wichtig: für die Überlebenden, die Hinterbliebenen und die Gesellschaft. Sie stellten einen Bruch zu vorangegangenen Rechtfertigungen und Leugnungen des Völkermordes an den Sinti und Roma dar.
Im Nationalsozialismus wurden circa. 500.000 europäische Sinti und Roma ermordet.