40 Jahre Anerkennung des Völkermordes an den Sinti und Roma

Heute vor 40 Jahren, am 17. März 1982, lud der dama­lige Bun­deskan­zler Hel­mut Schmidt Vertreter*innen der deutschen Sin­ti und Roma zu sich in das Kan­zler­amt in Bonn ein. Im Anschluss wurde das fol­gende State­ment veröf­fentlicht:

„Den Sin­ti und Roma ist durch die NS-Dik­tatur schw­eres Unrecht zuge­fügt wor­den. Sie wur­den aus ras­sis­chen Grün­den ver­fol­gt. Diese Ver­brechen haben den Tatbe­stand des Völk­er­mords erfüllt.“

Hel­mut Schmidt, 17. März 1982

Mit diesen Worten erkan­nte der dama­lige Bun­de­spräsi­dent Hel­mut Schmidt erst­ma­lig den Völk­er­mord an den Sin­ti und Roma offiziell für die deutsche Bun­desregierung an. 37 Jahre hat es nach Ende des Zweit­en Weltkrieges gedauert, bis das Leid unser­er Min­der­heit von der Bun­desregierung anerkan­nt wurde. Vor­ange­gan­gen waren harte Kämpfe der Bürg­er­rechts­be­we­gung gegen eine fehlende Entschädi­gung und eine weit­erge­hende Diskri­m­inierung sowie für die Anerken­nung des nation­al­sozial­is­tis­chen Völk­er­mordes an den Sin­ti und Roma. Noch 1956 urteilte der Bun­des­gericht­shof, dass Sin­ti und Roma nicht aus ras­sis­tis­chen Grün­den ver­fol­gt wur­den. Lange wurde dies noch so juris­tisch angewen­det und es dauerte bis 2016, dass sich die Präsi­dentin des Bun­des­gericht­shof für dieses Urteil entschuldigte. Auch gesellschaftlich wur­den Sin­ti und Roma nicht als Opfer­gruppe wahrgenom­men und die Kon­ti­nu­itäten der Diskri­m­inierung zu wenig in Frage gestellt.

Aus diesem Grund waren die Worte Hel­mut Schmidts so wichtig: für die Über­leben­den, die Hin­terbliebe­nen und die Gesellschaft. Sie stell­ten einen Bruch zu vor­ange­gan­genen Recht­fer­ti­gun­gen und Leug­nun­gen des Völk­er­mordes an den Sin­ti und Roma dar.

Im Nation­al­sozial­is­mus wur­den cir­ca. 500.000 europäis­che Sin­ti und Roma ermordet.

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